Streit um Wolfsmanagement und Jagdrecht
In einer Sondersitzung des Agrarausschusses haben SPD und Grüne ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes sowie zum Umgang mit dem Wolf vorgestellt. CDU-Landtagsabgeordneter Uwe Dorendorf, Mitglied des Agrarausschusses, lehnt den Entwurf ab.
Mit der Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie werden die rechtlichen Möglichkeiten für Entnahmen und ein aktives Bestandsmanagement erweitert.Nachdem das EU-Parlament am 8. Mai 2025 den Schutzstatus des Wolfes abgesenkt hat, sieht Dorendorf darin eine Grundlage für ein wirksameres Wolfsmanagement. Er erklärte, Europa habe „endlich den Weg für ein echtes Wolfsmanagement freigemacht.“ Diese Möglichkeiten müssten nun konsequent genutzt werden, zum Schutz von Weidetieren, Landwirten und der ländlichen Bevölkerung. Den vorliegenden Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition hält er jedoch für unzureichend. Statt Entnahmen im Umkreis von 20 Kilometer nach einem Riss zuzulassen, sehe der Entwurf lediglich einen Kilometer vor. Zudem seien niedersachsenweit nur 27 Entnahmen vorgesehen.
Weiters betont der CDU-Politiker, dass das Bundesjagdgesetz neben dem Schnellabschuss übergriffiger Wölfe auch ausdrücklich eine Regulierung der stark gewachsenen Population vorsehe – etwa durch die Bejagung von Jungwölfen. Dass Ministerin Staudte dies ebenfalls kategorisch ausschließe, sei „nicht nachvollziehbar“. Er erwarte klare Korrekturen im weiteren parlamentarischen Verfahren. „Wer die Erwartungen des ländlichen Raumes weiter ignoriert, verspielt Vertrauen – und zwar dauerhaft“, mahnt Dorendorf.
Das Versagen sei aber nicht nur auf das Wolfsmanagement beschränkt. Auch beim Jagdgesetz insgesamt übt Dorendorf Kritik. Eine Petition mit 8.400 Unterschriften zum Erhalt der Bejagung am Naturerdbau sei im Entwurf nicht berücksichtigt worden, obwohl konstruktive Vorschläge – etwa Fachkundenachweise für Hundeführer und moderne Ortungstechnik für Bauhunde – vorgelegen hätten. Nichts davon finde sich im Entwurf. Die Leidtragenden seien Artenvielfalt und der Schutz von Bodenbrütern. Der CDU-Abgeordnete bezeichnet dies als „Missachtung von 8.400 Jägerinnen und Jägern“. Da das Jagdrecht ohnehin erst 2022 novelliert worden sei, sei eine erneute Grundüberholung weder notwendig noch zielführend. „Was Jäger, Landnutzer und der ländliche Raum stattdessen brauchen, ist Verlässlichkeit, keine Dauerbaustelle“, macht der CDU-Politiker abschließend deutlich.